Liebe Mitglieder und Gäste,

auf der Seite des Landessportbundes Hessen wurde am 03.11.2020 folgendes veröffentlicht:

„Vom 5. bis mindestens 30. November ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten – ob im Freien oder in gedeckten Anlagen wie Hallen. Lediglich im öffentlichen Raum, also auf Wegen, Wasserstraßen oder öffentlichen Wasserflächen, im Wald oder in Parks, darf Individualsport (Joggen, Radfahren, Wandern, Reiten, Segeln etc.) alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes (max. 10 Personen) betrieben werden. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist unter Einhaltung von umfassenden Hygienekonzepten hingegen gestattet.“

Dies ist nachzulesen unter folgendem Link: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/.

Auf der Seite der hessischen Landesregierung wurden ebenfalls Auslegungshinweise zur aktuell gültigen Corona-Verordnung veröffentlicht (https://www.hessen.de//, Rubrik: kurz & kompakt, „Die neuen Regeln in der Praxis“). Auf Seite 13 des Dokumentes steht zum Sportbetrieb folgendes:

„Für den Freizeit- und Amateursportbetrieb sind die öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum Ablauf des 30. November 2020 geschlossen.“

Eine gleichlautende Anweisung erfolgte durch das Ordnungsamt Bensheim.

Der Hessische Golfverband bestätigt dies heute in einem Schreiben an die hessischen Golfclubs und informiert dass der Hessische Golfverband und der Deutsche Golf Verband bereits gemeinsam sowohl inhaltlich wie auch finanziell den von einem anderen hessischen Golfclub betriebenen Normenkontrollantrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (bzw. vorbeugenden Rechtsschutz) unterstützen.

Vor diesem Hintergrund werden wir unsere gesamten Sportanlagen ab dem 05. November 2020 schließen, über eventuelle Änderungen werden wir auf unserer Homepage informieren.

Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Anrufen im Sekretariat ab.

Die Caddy-Halle bleibt trotz Schließung der Anlage weiterhin für alle Mitglieder zugänglich, da nach unserem Informationsstand der Golfsport in angrenzenden Bundesländern zugelassen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand