Verhalten bei Gewitter

Verhalten bei Gewitter bzw. Gewitterdrohung/-warnung

Der Vorstand des GCB gibt Ihnen hierzu folgende Informationen und Verhaltenshinweise:

• Grundsätzlich liegt es in der Eigenverantwortung und Entscheidung eines jeden Golfspielers, das Golfspiel bei Gewitter oder herannahender drohender Gewittergefahr abzubrechen, den Golfplatz zu verlassen und Schutz zu suchen. Sei es im Clubhaus oder auch in Wetterschutzhütten. Siehe hierzu auch Golfregel 6-8. Dieses gilt auch für Wettspiele.

• Bei Aufsuchen von Wetterschutzhütten sind die Trolleys und Bags in mindestens 30 m Entfernung einzeln zurück zu lassen.

• Den Anweisungen der Spielleitung oder Platzaufsicht ist Folge zu leisten.

• Es gibt keine gesetzliche Vorschrift oder verbindliche Regelung des DGV, die die Errichtung von Wetterschutzhütten vorschreibt oder empfiehlt.

• Die Wetterschutzhütten auf unserer Golfanlage sind entsprechend den Vorschriften des VDE bzw. nach den Empfehlungen DGV gebaut worden. Die Toilette an Bahn 4 ist keine Wetterschutzhütte!

Die Errichtung von zusätzlichen Unterständen für Ausrüstung halten wir für nicht sinnvoll, denn die Ausrüstung wird ja auch bei „normalem“ Regenwetter nass.

• Im und am Clubhaus sowie in allen Wetterschutzhütten sind die DGV-Verhaltensregeln bei Gewitter jederzeit einsehbar.

• Entsprechende Wetter- bzw. Gewittervorhersagen sind ernst zu nehmen. Im Zweifel kann auch im Sekretariat nachgefragt werden.

• Ein Verhalten nach dem Motto „das zieht schon an uns vorbei“ oder „so schnell kommt das ja nicht“ wäre / ist verantwortungsloser persönlicher Leichtsinn, und für einen daraus eventuell folgenden Schadensfall ist der GCB auf keinen Fall verantwortlich.

Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben sollten, so wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.